• Interview mit der Steuerberaterin Pamela Baierl

 

Inflationsprämie - auf was müssen Sie achten?                                                                 

 

  1. 28. Oktober 2022

                                      

Bis zu 3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bis Ende 2024 steuer- und sozialabgabenfrei auszahlen.

Die Prämie, die seit dem 26. Oktober 2022 gilt, soll die stark gestiegenen Energiepreise abfedern.

                             

 


Frau Pamela Baierl (Dipl.-Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin)

beantwortet Ihnen die wichtigsten Fragen zur Prämie

und worauf Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber achten müssen.

 

 

Die Inflationsausgleichsprämie entstammt dem „Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“.

Der Bundesrat hat sie am 7. Oktober 2022 beschlossen.

Mit der Veröffentlichung am 25. Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt tritt sie nun in Kraft.

 

Müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern 3.000 Euro auszahlen?

„Nein. Mit der Inflationsausgleichsprämie können Arbeitgeber ihre Angestellten entlasten, sie sind jedoch zu nichts verpflichtet. Leider werden deshalb sicherlich nicht alle Arbeitnehmer in den Genuss dieser Prämie kommen, da viele Unternehmen durch die stark gestiegenen Energiepreise nicht den finanziellen Spielraum haben, um die Inflationsprämie zu bezahlen.“

 

Bekommen Arbeitgeber die Prämie erstattet?

„Nein. Anders als die Energiepreispauschale ist die Inflationsprämie eine freiwillige Leistung, also Zahlung, der Arbeitgeber an ihre Belegschaft, welche sie nicht vom Finanzamt zurückerstattet bekommen.“

 

Können Arbeitgeber auch weniger Inflationsprämie zahlen?

„Ja, das ist möglich. Arbeitgeber können Mitarbeitern beispielsweise auch nur 500 Euro steuer- und sozialabgabenfrei zahlen. Sie können die Beträge auch stückeln, also beispielsweise 2022, 2023 und 2024 jeweils 1.000 Euro zahlen.“

 

Lässt sich beispielsweise Inflationsprämie, statt Weihnachtsgeld zahlen?

„Nein, das ist nicht erlaubt und hier ist Vorsicht geboten. Die Inflationsausgleichsprämie dürfen Arbeitgeber nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zahlen. Sollten hier Verstöße vorliegen, z.B. die Nutzung zur Abgeltung von Überstunden, Zahlung statt Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, dann wird dies als steuer- und sozialversicherungspflichtiges Entgelt eingestuft.“

 

Welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können die Inflationsprämie bekommen?

„Die Prämie steht allen Arbeitnehmern über alle Branchen hinweg offen. Sie ist nicht nur für Vollzeitkräfte gedacht, sondern auch für Mini-Jobber, andere Teilzeitkräfte, Werkstudenten oder kurzfristig Beschäftigte. Darüber hinaus ist auch die Auszahlung in mehreren Beschäftigungsverhältnissen möglich.“

 

Welche Vorteile bietet die Prämie?

„Die Prämie ist sicherlich eine Mitarbeitermotivation in der aktuellen Energiepreiskrise. Die Prämie kommt 1:1 (sprich brutto wie netto) bei den Mitarbeitern an, da sie steuer- und sozialversicherungsfrei ist."

 

In welchem Zeitraum gilt die Inflationsprämie?

"Die Inflationsprämie kann seit dem 26.10.2022 und bis zum 31.12.2024 ausbezahlt werden."

 

Kann die Prämie einfach überwiesen werden?

"Die Inflationsausgleichsprämie wird über die Lohnabrechnung abgebildet. Der Arbeitgeber hat bei der Gerwähung der Prämie deutlich zu machen, dass diese im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht."

 

Gilt es arbeitsrechtlich etwas zu beachten?

"Steuerberater dürfen nur die steuerrechtlichen, nicht aber die arbeitsrechtlichen Fragen der Mandanten beantworten. Diesbezüglich gilt es einen Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Allerdings empfehle ich folgenden Blog-Artikel im Handelsblatt insbesondere unter dem Gesichtspunkt wenn nicht allen Arbeitnehmer die (gleiche) Inflationsausgleichsprämie gezahlt wird bzw. die Auszahlung in Teilzahlungen erfolgen soll."

Link zum Blogartikel

 

 

 

                                      
                                                                    
 

 

 

 

 

 

 

 

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